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Vortrag & Diskussion: „Die Protokolle der Weisen von Zion“
29. November 2019 @ 18:30 - 21:30
A K T I O N S W O C H E N G E G E N A N T I S E M I T I S M U S :
AKTUELLE BEDEUTUNG UND VERBREITUNG DER „PROTOKOLLE DER WEISEN VON ZION“ UND DER UNGEBROCHENE ANTISEMITISMUS
Vortrag & Diskussion mit Benjamin Damm
Die „Protokolle der Weisen von Zion“ wurden um 1900 aus verschiedenen Texten konstruiert und entwickelten sich seitdem zu einer der weltweit bekanntesten Verschwörungsschriften. Sie dienten unter anderem als Baustein der nationalsozialistischen Ideologie, werden von der palästinensischen Terrororganisation Hamas genutzt, um die Vernichtung Israels zu legitimieren und werden immer wieder als angeblicher Beweis für verschiedene Verschwörungstheorien angeführt. Dadurch gelten die „Protokolle“ auch als „Bibel der Antisemiten“. Im Rahmen eines Vortrages wird Benjamin Damm eine Einführung in Entstehung, Bekanntwerden, Inhalt und aktuellen Forschungsstand der “Protokolle der Weisen von Zion” geben. Dabei wird auch die weltweite Verbreitung seit der letzten Jahrhundertwende und die Rezeption in verschiedenen kulturellen, religiösen und politischen Gruppierungen aufgezeigt.
Am Beispiel jener Verschwörungsschrift lassen sich die Elemente und Funktionen des modernen Antisemitismus gut aufzeigen – auch dem soll, zumindest grob angerissen, nachgegangen werden. Am Ende des Vortrags sind alle Teilnehmenden zu Austausch und Diskussion eingeladen.
Benjamin Damm studiert Geschichte an der Universität Leipzig mit Schwerpunkt auf Antisemitismusforschung und jüdischer Geschichte. Weitere Themenfelder sind Verschwörungsmythen, der Nahostkonflikt, Rechtsradikalismus und Kritische Theorie. Er gehört zum Sprecher*innenteam der AG debate, ist freier Mitarbeiter im Präventionsprojekt „Abbau von Antisemitismus“ des Ariowitsch-Hauses e.V. sowie seit einiger Zeit als freier Bildungsreferent tätig. Außerdem ist er ein Teil der “Initiative Mündigkeit durch Bildung”.
Einlass: 18.30 Uhr
Beginn: 19.00 Uhr
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Parteien oder Organisationen angehören, der neonazistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
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